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Behalten Sie mit dem Schutzschirmverfahren das Steuer in der Hand.

Retten Sie Ihr Unternehmen in Eigenverwaltung, mit selbst gewählten Sachwaltern.

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Das Insolvenzrecht steht auf Ihrer Seite

Viele Unternehmen, die in der Krise stecken, können leider nicht außergerichtlich  saniert werden, auch wenn gute Konzepte vorliegen und alle Beteiligten zu äußersten Anstrengungen bereit sind. Die Gründe sind hierfür in der Praxis meist, dass Zahlungsunfähigkeit droht oder Überschuldung eintritt. Auch finanzielle und vertragliche Verpflichtungen wie Dauerschuldverhältnisse beschneiden oft die Handlungsmöglichkeiten in einem außergerichtlichen Verfahren. In solchen Fällen kann die gerichtliche Alternative in Form eines Schutzschirmverfahrens oder eines Planverfahrens in Eigenverwaltung ein erfolgversprechender Weg in der Sanierung sein.  Ein „normales“ Insolvenzregelverfahren mit einem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter läuft in den allermeisten Fällen auf den Verkauf des Unternehmens hinaus und Sie verlieren die Kontrolle. Ihr Unternehmen aktiv zu retten, können Sie nur schaffen, wenn Sie weiter auf der Brücke stehen und das Steuer fest in der Hand halten. CIC Consultingpartner zeigt auf, welche Wege Ihnen dafür offenstehen und wie Sie unsere Erfahrung nutzen können, um einerseits stets rechtssicher zu handeln und andererseits unternehmerische Chancen eigenverantwortlich zu entwickeln und zu ergreifen. Das Insolvenzrecht ermöglicht Ihnen, Ihr Unternehmen in Eigenregie wieder auf Kurs zu bringen: Anhand eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung nach ES UG § 270a Inso (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) behalten Sie die Kontrolle über Ihr Unternehmen und können den weiteren Sanierungsweg maßgeblich beeinflussen, auch wenn Sie bereits zahlungsunfähig sind. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie das Verfahren gut vorbereiten und das Gericht davon überzeugen, dass die Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung besteht.  Ein vorgeschaltetes Verfahren kann gewählt werden, sofern Ihr Unternehmen nur drohend zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Das sog. „Schutzschirmverfahren“ nach § 270b Inso wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sehr frühzeitig ein Insolvenzverfahren einzuleiten. In dieser Verfahrensart gelten weitere für das Unternehmen vorteilhafte Regelungen. CIC Consultingpartner stehen Ihnen in dieser Situation zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, sich angesichts der strengen und engen gesetzlichen Anforderungen stets rechtssicher zu bewegen und so auch persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Und sich für die richtige und zutreffende Methode zu entscheiden, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

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Möglichkeit 1: Das Schutzschirmverfahren

Das ist eine Besonderheit im deutschen Insolvenzrecht. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen in Eigenverantwortung/Eigenregie zu retten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind und Sie zur rechten Zeit die richtigen Schritte unternehmen. Das Schutzschirmverfahren muss bei Gericht beantragt werden, bevor Zahlungsunfähigkeit eintritt – allerdings dürfen drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung bereits vorliegen. Zusätzlich brauchen Sie eine Bescheinigung, die die Liquidität des Unternehmens nachweist sowie seine grundsätzliche Sanierungsfähigkeit nachvollziehbar darstellt.

Vorteile und rechtliche Aspekte des Schutzschirmverfahrens:

Der größte Vorteil im Schutzschirmverfahren liegt darin, dass Sie Ihren Sachwalter selbst bestimmen können und dieser in der Regel vom Gericht akzeptiert wird, sofern die Person nicht offensichtlich ungeeignet und/oder in Insolvenzverfahren unerfahren ist.  Wird dem Schutzschirmverfahren zugestimmt, haben Sie drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan vorzulegen. Dabei unterstützt Sie CIC Consultingpartner konstruktiv und mit viel Erfahrung. Nach dieser Frist und Vorlage des Insolvenzplans entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Während dieser Frist genießen Sie Gläubigerschutz – analog zum US-amerikanischen Chapter 11, das die Gesetzgebung inspiriert und beeinflusst hat. So wird auf Ihren jeweiligen Antrag erstens ein Vollstreckungsschutz erlassen (§ 270b Abs. 2 Insolvenzordnung) und zweitens angeordnet, dass Sie zur Begründung von Masseverbindlichkeiten (§ 270b Abs. 3 Insolvenzordnung) ermächtigt sind. 

Sichern Sie Ihr Unternehmen in der Krise.

CIC Consultingpartner bietet Hilfe bei zentralen Fragen zu den Themen Insolvenzrisiko und Restrukturierung. Telefonieren Sie jetzt anonym und unverbindlich mit einem unserer Krisenberater.

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Möglichkeit 2: Das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung

Weil in der Praxis die Hürden und Fristen des Schutzschirmverfahrens oft unüberwindlich hoch sind, kommt das zweite Verfahren wesentlich häufiger vor: die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270a der Insolvenzordnung. Auch hierbei genießen Sie Vorteile und überwiegend Handlungsspielräume gegenüber einem Regel-Insolvenzverfahren: Sie behalten das Steuer in der Hand, können einen Sachwalter selbst bestimmen und bleiben finanziell handlungsfähig. Außerdem, die Durchführung in Eigenverantwortung endet spätestens mit der gerichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens, auch hierbei sind die Nachweise über Liquidität und grundsätzliche Sanierungsfähigkeit zu erbringen.
Ihr Vorteil: Sie genießen Gläubigerschutz und können teilweise unter Insolvenzrecht operieren und insbesondere lang laufende Verträge (Mietverträge u. ä.m.) mit dreimonatiger Frist kündigen. Obwohl der Gesetzgeber eigentlich ein einfaches Verfahren vorlegen wollte, bedarf es eingehender Kenntnisse des Insolvenzrechts – nicht nur bei der Durchführung in Eigenverantwortung, sondern schon bei der Antragstellung und Vorbereitung.

Halten Sie sich alle Möglichkeiten offen, Ihr Unternehmen ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. CIC Consultingpartner lotst Sie sicher durch das Geflecht aus Fristen, Verordnungen und Bestimmungen, in dem auch persönliche Haftungsrisiken für Sie lauern. Mit unserer Unterstützung wählen Sie die für Sie besser geeignete Methode aus und handeln rechtssicher und zügig bei Beantragung und Umsetzung. Jetzt können wir Ihr Unternehmen gemeinsam und planvoll retten!

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Umsetzung des Insolvenzplans

CIC Consultingpartner übernimmt im Rahmen der Insolvenzberatung partnerschaftlich Verantwortung und unterstützt Sie maßgeblich bei der schrittweisen und stringenten Umsetzung des erarbeiteten Maßnahmenplans. Dabei holen wir alle Beteiligten ins Boot und sorgen für kompromissfähige und zukunftsweisende Lösungen.

Vorbereitung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung

Hier gelten die gleichen Prämissen wie bei der Einleitung eines Schutzschirmverfahrens. Fristen und Formen sind minutiös einzuhalten, damit Ihr Unternehmen eine Chance erhalten kann und Sie vor persönlichen Haftungsrisiken geschützt sind.